Öffentliches Glücksspiel

Datum: 
15. Februar 2012

Medium: dapd

Der Besitzer eines Hauses in Brandenburg darf seine Immobilie nicht im Internet verlosen. Diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam habe das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bestätigt, sagte eine Sprecherin am Dienstag. Der inzwischen in Österreich lebende Mann bietet im Internet Lose für seine Villa in Michendorf (Potsdam-Mittelmark) zum Preis von 59 Euro an.

Als das Innenministerium die Verlosung wegen der Verletzung des staatlichen Glücksspielmonopols untersagte, zog der Mann vor Gericht. Nach Ansicht der Richter verstößt die Verlosung gegen das Verbot, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten.
(Beschluss vom 8. Februar 2012 - OVG 1 S 20.11)