Drogenbeauftragte der Bundesregierung für eine Begrenzung der Spielhallen
Die Gefahren des hohen Suchtpotenzials von Geldspielautomaten für die Bevölkerung wird durch Suchtexperten auf den verschiedensten Ebenen schon seit längerem Politikern vermittelt. Von deren Seite wird auch darauf hingewiesen, dass die Gefahren der Glücksspielsucht für die Bevölkerung in gleichem Maße wie die Drogensucht einzustufen sind. Nun hat sich auch die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans für eine Begrenzung der Spielhallen ausgesprochen.
Dyckmans verwies darauf, dass die meisten der zu behandelnden Glücksspielsüchtigen Automatenspieler sind. „Daher sollten die Kommunen die Anzahl von Spielhallen begrenzen“, sagte die Drogenbeauftragte. Diese Möglichkeit hätten sie heute schon nach dem Bauplanungsrecht. „Eingeschränkt werden sollte meines Erachtens auch die Möglichkeit der Vergabe von so genannten Mehrfachkonzessionen“, sagte Dyckmans. (Internetportal der WAZ-Mediengruppe, www.derwesten.de, vom 19. Oktober 2010).



