Landesspielhallengesetz in Vorbereitung
Nach Informationen der Landesfachstelle Glücksspielsucht Saarland hat die Landesregierung die Vorbereitung eines Gesetzes über die Erlaubnis und den Betrieb von Spielhallen im Saarland (Landesspielhallengesetz) in Auftrag gegeben. Hierbei geht es u. a. um eine Begrenzung der Anzahl der Spielhallen im Saarland. Diese ist im Saarland im Vergleich zum Bundesdurchschnitt seit 2006 überproportional angestiegen. Saarländische Kommunen sehen sich aktuell z. T. mit einer deutlich gewachsenen Anzahl von Anträgen konfrontiert.
Die Wirkungen eines solchen Landesgesetzes sind jedoch auch abhängig von den Ergebnissen der zurzeit kontrovers diskutierten Regelungen um die Ausgestaltung des staatlichen Glücksspielmonopols. Im Sinne einer Begrenzung des Glücksspielmarktes ist es wünschenswert, dass sich die Länder für eine konsequente Regelung aller Glückspiele – auch der gewerblichen Geldspielgeräte in Spielhallen – unter dem Staatsmonopol einigen können.
Saarbrücken, 30.11.2010



