Petition zur Glückspielsuchtprävention an den Deutschen Bundestag
Die nächsten sechs Monate werden entscheidend für den Weiterbestand des staatlichen Glücksspielmonopols sein. Auch die gewerblich betriebenen Geldspielautomaten, die die größten Schäden mit ihrem extrem hohen Suchtpotential bei Spielern verursachen können, müssen einer neuen Regelung unterworfen werden. Beschlüsse der Innen-, Finanz-, und Gesundheitsminister der Bundesländer haben bislang das zuständige Bundeswirtschaftsministerium nicht zu einem Umdenken bezüglich der Veränderung der Zulassung von Geldspielautomaten bewegen können.
Der Fachverband Glücksspielsucht (fags) hat als unabhängiger Fachverband nun eine Petition im Deutschen Bundstag eingereicht, mit der sich der Petitionsausschuss befassen wird, wenn so viele Unterschriften wie möglich gezeichnet werden. Die Petition kann bis zum 11. Januar 2011 unterzeichnet werden.
Sie können sich unter folgendem Link registrieren und dann unterzeichnen:
https://epetitionen.bundestag.de/
Die Petition hat die ID 15300.
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bevölkerung künftig effektiver vor den wachsenden Gefahren des Glücksspiels in Gaststätten und Spielhallen zu beschützen. Die dort aufgestellten Geräte sollten entschärft werden, indem die Spieldauer der Geräte erheblich verlängert wird (derzeit 5 Sek.), die Gewinn- und Verlustmöglichkeiten deutlich reduziert werden und das Umwandeln von Geld in Punkte (und umgekehrt) verboten wird. Kommunen sollten künftig die Ansiedlung von Spielhallen ablehnen können.
Begründung
Die Glücksspielsucht hat sich in den letzten Jahren ausgebreitet. Als besonders gefährlich gelten nach einhelliger Meinung aller Experten die Geldspielautomaten in Gaststätten und Spielhallen, die der Gewerbeordnung unterliegen und in der Spielverordnung geregelt sind. Ca. 70% der Klienten, die aufgrund einer Glücksspielsucht eine Selbsthilfegruppe, eine Beratungsstelle oder eine Fachklinik aufsuchen, sind abhängig von diesen Geräten. Im Vergleich zu den anderen Suchtformen ist die Glücksspielsucht eine besonders teure Sucht. So sind Glücksspielsüchtige beispielsweise höher verschuldet als Drogenabhängige. Auch die Schwere der Störung ist Besorgnis erregend. So findet sich hier -wieder im Vergleich zu anderen Suchterkrankungen- die höchste Suizidrate. Staatliche Glücksspielangebote (Lotto, Sportwetten, Spielbanken etc.) werden seit Inkrafttreten des von den Bundesländern beschlossenen Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) streng reglementiert. Die Anbieter haben diverse Auflagen zu erfüllen (Begrenzung des Angebotes, Werbeverbot, Einrichtung eines Sperrsystems, Verbot von Internetglücksspielen, Entwicklung von Sozialkonzepten etc.) und müssen ihr Angebot an der Prävention der Glücksspielsucht ausrichten. All dies gilt nicht für das bekanntermaßen gefährliche Automatenspiel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erst im September die Kohärenz des deutschen Glücksspielrechtes in Frage gestellt, weil das bundesrechtlich organisierte Automatenglücksspiel in Spielhallen und Gaststätten -insbesondere im Hinblick auf seine unbestrittene Gefährlichkeit- vergleichsweise liberal reguliert ist. Der Bundesgesetzgeber sollte das Automatenspiel so regulieren, dass die Suchtgefahren deutlich sinken. Außerdem sollte den Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden, die Ansiedlung von Spielhallen aus Gründen des Schutzes der Allgemeinheit, abzulehnen. Es gibt inzwischen viele Kommunen, die eine enorm hohe "Versorgung" mit Geldspielautomaten aufweisen. Im nordrhein-westfälischen Ahaus teilen sich beispielsweise 149 Bürger ein Geldspielgerät, in Euskirchen sind es 191 Geräte und in Herford 251. Nur der Vollständigkeit halber sei erläutert, dass es sich hier um statistische Mittelwerte handelt. Unter den 149 Bürgern in Ahaus beispielsweise sind auch Kinder, Jugendliche und alte Menschen, die keine Spielhallen aufsuchen bzw. nicht an Spielgeräten in Gaststätten spielen. Es ist bekannt und hinreichend belegt, dass ein kleiner, gut regulierter Glücksspielmarkt die Bevölkerung am besten vor den Gefahren der Glücksspielsucht schützt. Das Allgemeinwohl und insbesondere die Vermeidung von Gesundheitsschädigungen sollten Leitlinie bei der Novellierung der Spielverordnung sein. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Sportwettenurteil (28. März 2006) die Vermeidung und die Abwehr von Suchtgefahren als ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel bezeichnet. Dies sollte auch für den Bereich des gewerblichen Automatenspiels gelten.



