Rechtliche Grundlagen
Zum 1. Januar 2008 löste der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) den bis dahin geltenden Lotteriestaatsvertrag der Länder ab. Der Glücksspielstaatsvertrag hat bis 31. 12. 2011 Gültigkeit.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben in Ihrer Konferenz vom 15.12.11 die Ablösung des o. g. Staatsvertrages durch den „Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages“ (GlüÄndStV) (Download) beschlossen. Dieser ist seit dem 01.07.2012 Inkraft getreten.
Die konkrete Gesetzgebung für diesen Bereich ist dabei Sache der Länder. So regelt das Saarländische Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AG GlüStV-Saar) die Anwendung des Glücksspielstaatsvertrages und das Saarländische Spielbankgesetz (SpielbG-Saar) die Zulassung und den Betrieb von Spielbanken im Saarland.
Weitere rechtliche Grundlagen des Glücksspiels in Deutschland finden sich in der Spielverordnung und in der Gewerbeordnung, die in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegen.
Strafrechtlich ist das Glücksspiel im Strafgesetzbuch (StGB, §§ 284ff) geregelt.



