Mach das Spiel nicht länger mit !

Rechtliche Grundlagen

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Zum 1. Januar 2008 löste der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) den bis dahin geltenden Lotteriestaatsvertrag der Länder ab. Seit dem 1. Juli 2012 bildet der Glücksspielstaatsvertrag die Rahmengesetzgebung im Glücksspielwesen.

Die konkrete Gesetzgebung für diesen Bereich ist dabei Sache der Länder. So regelt das Saarländische Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AG GlüStV-Saar) die Anwendung des Glücksspielstaatsvertrages und das Saarländische Spielbankgesetz (SpielbG-Saar) die Zulassung und den Betrieb von Spielbanken im Saarland.

Weitere rechtliche Grundlagen des Glücksspiels in Deutschland finden sich in der Gewerbeordnung und in der Spielverordnung bzw. Rennwett- und Lotteriegesetz, die in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegen.

Strafrechtlich ist das Glücksspiel im Strafgesetzbuch (StGB, §§ 284ff) geregelt.