

Grundsätzlich ist das Spielen um Geld in Deutschland ohne behördliche Erlaubnis strafrechtlich verboten. Die §§ 284-287 StGB regeln die einzelnen Tatbestände und Strafrahmen für Anbieter und Teilnehmer verbotener Glücksspiele.
Hier finden Sie die §§ 284ff Strafgesetzbuch (StGB) als pdf-Datei zum Download