Hintergrundfakten

Rund die Hälfte der bundesdeutschen Bevölkerung hat nach einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA 2011) in den letzten 12 Monaten mindestens einmal an einem Glücksspiel teilgenommen. Das beliebteste Spiel ist das Samstagslotto „6 aus 49“, das rund 40% der Befragten regelmäßig spielen.

Probleme mit Glücksspielen haben sich allerdings z. B. in der Gruppe der jungen Männer zwischen 18 und 20 Jahren deutlich verschärft. Hier stellt die Studie fest, dass der Anteil der jungen Männer, die an Geldspielautomaten ihr Glück versuchen, von 15% auf 30% gestiegen ist.

Glücksspielangebote gehören heute zu den einnahmeträchtigsten und stark umkämpften Märkten im Wirtschaftsbereich. So belief sich der Gesamtumsatz auf dem deutschen Glücksspielmarkt auf knapp 25 Milliarden Euro. Bemerkenswert ist eine mit neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen einhergehende Umsatzverteilung zugunsten gewerblicher Anbieter von Geldspielautomaten in Spielhallen und zum Nachteil staatlich konzessionierter Spielbanken. „Es ist anzunehmen, dass diese Verschiebungen in erster Linie auf das vorherrschende Regulierungsgefälle zwischen Glücksspielstaatsvertrag und Spielverordnung zurückzuführen sind und die gewerbliche Automatenindustrie paradoxerweise von der Stärkung des Spielerschutzes im staatlichen Glücksspielwesen profitiert“ (Hayer 2010).

Der Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer regelt das staatliche Glückspielangebot durch die staatlichen Spielbanken und Landeslotteriegesellschaften des Deutschen Toto- und Lottoblocks (DTLB).

Die Spielverordnung regelt die Bedingungen für den Betrieb von Geldspielautomaten in gewerblich betriebenen Spielhallen. Diese fallen unter die Regelungen der Gewerbeordnung.