Glücksspielautomaten in staatlichen Spielcasinos
Hierzu gehören die unterschiedlichsten Geldspielautomaten sowie Roulette- und andere Gewinnautomaten, die als das sogenannte „Kleine Spiel“ bezeichnet werden. Die Geldspielautomaten sind mit einer großen Variation von Einsätzen mit bis zu 250,- € pro Spiel bespielbar. Ihr besonderes Suchtpotenzial liegt in der sehr schnellen Spielabfolge (ca. 3 Sekunden pro Spiel) und der aktiven Einbindung des Spielers durch verschiedene Tastenfunktionen, die aber die Gewinnchancen nicht beeinflussen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Verluste in großer Höhe entstehen können, ist hier besonders hoch.
In Deutschland müssen alle Spielcasinos und alle Lotteriegesellschaften seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages besondere Maßnahmen für den Spielerschutz eingerichtet haben. Hierzu gehören die Einlasskontrolle mit der persönlichen Registrierung der Spielenden sowie die Verpflichtung zur sofortigen Sperrung, wenn das Spielverhalten auffällig im Sinne einer Suchtgefährdung wird oder wenn der Spieler/die Spielerin dies selbst schriftlich erklärt (Spielersperre). Dies unterscheidet die staatlichen Glücksspielangebote von den gewerblich betriebenen Spielhallen und sogenannten Entertainmentcentern, in denen kein aktiver Spielerschutz besteht.



