Strafgesetzbuch (StGB, §§ 284ff)

Grundsätzlich ist das Spielen um Geld in Deutschland ohne behördliche Erlaubnis strafrechtlich verboten. Die §§ 284-287 StGB regeln die einzelnen Tatbestände und Strafmaße für Anbieter und Teilnehmer verbotener Glücksspiele.

Hier finden Sie die §§ 284ff Strafgesetzbuch (StGB) als pdf-Datei zum Download.

Anhang
Datei §§ 284 ff STGB zum Glücksspiel