Mach das Spiel nicht länger mit !

Hintergrundfakten

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Rund 40% der bundesdeutschen Bevölkerung hat nach einer Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA 2013) in den letzten 12 Monaten mindestens einmal an einem Glücksspiel teilgenommen. Das beliebteste Spiel der Deutschen, das Samstagslotto „6 aus 49“, musste im Vergleich zur letzten Befragung deutliche Einbußen verzeichnen. Rund 25 % der Bürger (40%)*, also nur noch jeder Vierte spielt Lotto. Ein Anstieg ist allerdings wiederholt beim Spielen am Geldspielautomaten zu verzeichnen 3,7% (3,0)*.

Besonders auffallend ist die Gruppe der jungen Männer zwischen 18 und 20 Jahren. Hier stellt die Studie fest, dass der Anteil der jungen Männer, die an Geldspielautomaten ihr Glück versuchen, sich im Vergleich zu 2007 vervierfacht hat. Auch im Vergleich zu 2011 gab es eine erneute Zunahme 23,5% (19,3%)*. Auch bei der Altersgruppe zwischen 21 und 25 Jahren gab es eine deutliche Zunahme. Hier hat sich die Quote im Vergleich zu 2007 mehr als verdoppelt 12,8% (5,1)*, wenn sie auch im Vergleich zu 2011 wieder leicht rückgängig ist (14,4%)*.

Glücksspielangebote gehören heute zu den einnahmeträchtigsten und stark umkämpften Märkten im Wirtschaftsbereich. So belief sich der Gesamtumsatz auf dem (legalen) deutschen Glücksspielmarkt auf knapp 34 Milliarden Euro (Jahrbuch Sucht 2014). Bemerkenswert ist eine mit neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen einhergehende Umsatzverteilung zugunsten gewerblicher Anbieter von Geldspielautomaten in Spielhallen und zum Nachteil staatlich konzessionierter Spielbanken. „Es ist anzunehmen, dass diese Verschiebungen in erster Linie auf das vorherrschende Regulierungsgefälle zwischen Glücksspielstaatsvertrag und Spielverordnung zurückzuführen sind und die gewerbliche Automatenindustrie paradoxerweise von der Stärkung des Spielerschutzes im staatlichen Glücksspielwesen profitiert“ (Hayer 2010).

Der Glücksspielstaatsvertrag regelt das Glücksspielwesen in Deutschland mit Ausnahme von Teilen des gewerblichen Münzspiels und Teilen der Pferdewetten. Die bundesrechtlichen Regelungen für den Betrieb von Geldspielautomaten in gewerblich betriebenen Spielhallen sind in der Gewerbeordnung, §§ 33 c-i, bzw. in der Spielverordnung (SpielVO)** festgehalten.

*In Klammern: Zahlen der BZgA Studie 2011

** Novellierung der SpielVO